Das Kuratorium

Aufgabe des Kurato­riums ist die Erarbeitung des inhalt­lichen Gesamt­kon­zepts der Gedenk­stätte und der gesamten inhalt­lichen Arbeit für das Betreiben der Gedenk­stätte, wie z.B. die Gestaltung der Räumlich­keiten, das Erstellen von Dokumen­ta­tionen und Unter­richts­ma­te­rialien, die Planung von Vorträgen und Veran­stal­tungen, die Pflege der Bezie­hungen zu noch lebenden Häftlingen oder ihren Angehö­rigen und zu entspre­chenden Organi­sa­tionen und Einrichtungen.

Das Kuratorium kann für bestimmte Aufgaben- und Themen­be­reiche Arbeits­gruppen einrichten.

Mitglieder des Kurato­riums sind die Vorstands­mit­glieder und weitere von der Mitglie­der­ver­sammlung gewählte Vereins­mit­glieder. Das Kuratorium kann weitere Personen zur Kurato­ri­ums­arbeit hinzu­ziehen. Diese müssen keine Vereins­mit­glieder sein, sie sind bei Abstim­mungen nicht stimmberechtigt.