Der Verein

Am 29. Oktober 2009 wurde der Verein Gedenk­stätte KZ Engerhafe gegründet. Vereins­mit­glieder haben ein Konzept für eine Gedenk­stätte zum KZ in Engerhafe erarbeitet. Die Gedenk­stätte soll den umgebrachten und überle­benden Häftlingen gewidmet werden, in Achtung ihrer Würde, die man ihnen hatte nehmen wollen. Sie soll mit künst­le­ri­schen, wissen­schaft­lichen und pädago­gi­schen Mitteln aufklärend wirken und insbesondere

die Erinnerung an das damalige Geschehen auch für kommende Genera­tionen wach halten

einem tiefgrei­fenden Befassen mit dem Gesche­henen dienen:
- mit dem menschen­ver­ach­tenden Handeln der Täter,
- mit der gewollten oder ungewollten Mittä­ter­schaft in Behörden,
in der Kirche und im Militär,
- mit der Hilflo­sigkeit selbst opposi­tio­neller Zeitgenossen,

Das Konzept wird in Arbeits­gruppen in einem Kuratorium laufend überdacht und weiterentwickelt.

Die Arbeits­gruppen versuchen zu erfor­schen, was im KZ in Engerhafe und beim Panzer­gra­benbau in Aurich geschehen ist. Sie versuchen, auf unter­schied­lichen Wegen möglichst viel über das Leben der Opfer und der Überle­benden zu erfahren, zu dokumen­tieren und in der Gedenk­stätte zu präsen­tieren. Durch die Kombi­nation mit künst­le­ri­schen Darstel­lungen wird das Geschehene auch emotional stärker erfahrbar gemacht.

Die Arbeits­gruppen sind offen und laden zur Mitarbeit ein. Der Verein freut sich über jeden, der unser Anliegen durch Mitglied­schaft, Spenden oder durch aktive Mitarbeit unterstützt.

Die einzelnen Arbeits­gruppen:
• Erfor­schung, Aufar­beitung und Dokumen­tation
• Organi­sation von Besuchen und Führungen
• Mahnmal Panzer­graben Aurich
• Planung und Organi­sation von Veranstaltungen

Der Verein Gedenk­stätte KZ Engerhafe e.V. ist ein gemein­nüt­ziger Verein, der sich ausschließlich aus Mitglieds­bei­trägen, Spenden und freiwil­ligen Förder­mitteln finan­ziert. Der Mitglieds­beitrag für Einzel­per­sonen und Familien beträgt 36 € im Jahr.

Das Generieren von projekt­be­zo­genen Förder­mitteln aus öffent­lichen und privaten Stiftungen gehört dabei ebenso zu den Finan­zie­rungs­quellen, wie auch die Beantragung von Mitteln der öffent­lichen Hand aus den verschie­denen Kulturetats. 

Die Satzung des Vereins

Aufnah­me­antrag für die Vereinsmitgliedschaft